Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros für Reisevermittlungsleistungen
(Stand 01.Juli 2006)
1.Geltungsbereich
1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der
Homepage des Büros näher bezeichnet.
1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler
von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten
Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von
Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich
der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde
des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande.
Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen
und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten
Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
2.Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung
beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines
Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
2.2 Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag fünf Tage
ab Anmeldung / Buchung gebunden.
2.3 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das
Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung
oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere
keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
3.Anmeldung für mehrere Personen
3.1 Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt
die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende
Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen
weiteren Personen.
3.2 Soweit der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung
der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies
ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.
4.Buchungsbestätigung
4.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen
Leistungsträger schriftlich bestätigt.
4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung
unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
4.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail
als elek-tronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer
Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung
ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich
nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
4.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am
Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung
maßgeblich.
5. Haftung des Reisebüros
5.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder
Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer
vermittelten Informationen.
5.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt
§ 651 h BGB.
6. Umbuchungen / Rücktritt
6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter
kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe
der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom
Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die
Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters
geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet,
dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich
niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person
ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter
kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
6.4 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.5 Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich
eine Stornogebühr von € 150,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife
handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung
des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises
ausmachen.
6.6 Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit
der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes
des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des
jeweiligen Veranstalters geregelt.
6.7 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers
für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für
die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst
werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen,
Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und
sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem
Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der
Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
7. Hinweis auf besondere Bestimmungen
7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen
gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich
einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser
deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen
auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen.
Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros
wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer
wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes
einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
7.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche
oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes
oder sonstiger Reiseumstände.
8. Zahlungsverkehr
8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn
der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind
spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen
sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die
Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
8.3 Zahlungen können erfolgen durch:
# Bankeinzug
# Kreditkarte
# Überweisung
# Barzahlung im Reisebüro
8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter
maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern
oder per Lastschrift eingezogen werden.
8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag
mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den
Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer
versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit
der Übergabe an einen Überbringer.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindern war.
9.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sonstige Regeln
10.1 Es gilt Deutsches Recht.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht
zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
10.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit
es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist
der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
10.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen
Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen
gemäß §§ 651 a ff BGB.
Ihr Reisebüro / Stand: 01.07.2006